PVGM – Preuß Verkehrs- & Gefahrgutmanagement
Inhaber: Patrick Preuß
Grafenheider Str. 123
33729 Bielefeld
Telefon: 0174 / 5365890
E-Mail: info@preuss-pvgm.de
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und sonstigen Leistungen von PVGM – Preuß Verkehrs- & Gefahrgutmanagement (nachfolgend „PVGM“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn PVGM ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Rangfolge
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Dienstleistungsvertrag oder einer sonstigen schriftlichen bzw. in Textform getroffenen Vereinbarung.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Leistungsbeschreibung bzw. Angebot, diese AGB.
3. Leistungsbereiche
PVGM erbringt – je nach individuell vereinbartem Auftrag – insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- externe Betreuung als Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Straße,
- Verkehrsleitung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Tätigkeit wirksam vereinbart ist,
- Unterweisungen, insbesondere nach ADR 1.3,
- Fahrzeug-, Ausrüstungs- und Dokumentationskontrollen,
- Fuhrpark-, Fristen- und Compliance-Unterstützung,
- Schadenmanagement und organisatorische Unterstützung,
- fachliche Beratung und betriebliche Prozessunterstützung.
Maßgeblich ist der konkret vereinbarte Leistungsumfang. Eine bestimmte wirtschaftliche, behördliche, versicherungsrechtliche oder sonstige Entscheidung wird nicht geschuldet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt PVGM alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und betrieblichen Gegebenheiten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber informiert PVGM unverzüglich über Änderungen, die für die beauftragte Tätigkeit relevant sein können, insbesondere über neue Standorte, Tätigkeiten, Gefahrgüter, Beteiligtenrollen, Fahrzeuge, organisatorische Änderungen, Unfälle, Ereignisse oder behördliche Vorgänge.
Der Auftraggeber bleibt für die Erfüllung der ihm gesetzlich zugewiesenen Pflichten verantwortlich, soweit diese Verantwortung nicht kraft Gesetzes oder aufgrund einer wirksamen ausdrücklichen Vereinbarung auf eine andere Person übergeht.
5. Gefahrgutbeauftragten-Leistungen
Bei Beauftragung als externer Gefahrgutbeauftragter Straße richtet sich die Tätigkeit nach dem vereinbarten Vertrag sowie den jeweils anwendbaren gefahrgutrechtlichen Vorschriften.
Soweit vom Auftrag umfasst, gehören hierzu insbesondere Beratung, Überwachung, erforderliche Aufzeichnungen, Hinweise zu festgestellten Mängeln sowie die Erstellung des gesetzlich vorgesehenen Jahresberichts.
PVGM ist beratend und überwachend tätig. Die Umsetzung empfohlener oder erforderlicher Maßnahmen im Betrieb obliegt dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Verkehrsleiter-Leistungen
Leistungen als Verkehrsleiter werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erbracht.
7. Unterweisungen und Schulungsunterlagen
Unterweisungen werden nach dem vereinbarten Themenumfang durchgeführt. Teilnahmebestätigungen oder Unterweisungsnachweise dokumentieren die Teilnahme und ersetzen keine amtliche Fahrerbescheinigung, ADR-Schulungsbescheinigung oder sonstige behördlich vorgeschriebene Qualifikation, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und rechtlich zulässig ist.
8. Kontrollen und Prüfungen
Fahrzeug-, Ausrüstungs-, Dokumentations- oder Betriebsprüfungen stellen eine stichtagsbezogene Kontrolle der im Prüfzeitpunkt erkennbaren und vereinbarten Punkte dar.
Sie ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebene technische Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder andere amtliche bzw. hoheitliche Prüfung.
9. Vergütung, Nebenkosten und Umsatzsteuer
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der gültigen Preisvereinbarung. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Reisezeiten, Fahrtkosten, Parkkosten, Maut, Übernachtungen und sonstige Auslagen werden nach der jeweils vereinbarten Preisregelung abgerechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Paket enthalten sind.
10. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder im Vertrag nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. Termine und Leistungshindernisse
Verzögerungen, die durch fehlende Unterlagen, fehlenden Zugang, nicht verfügbare Ansprechpartner oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von PVGM.
Bei höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Maßnahmen, technischen Ausfällen oder sonstigen von PVGM nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Haftung
PVGM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
PVGM haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen von Behörden, Versicherern, Gerichten, Prüforganisationen oder sonstigen Dritten. Ebenso wird keine Haftung für Folgen übernommen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben macht oder erforderliche Maßnahmen trotz Hinweises nicht umsetzt.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
PVGM behandelt im Rahmen des Auftrags bekannt werdende betriebliche Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungs- oder Mitteilungspflicht besteht.
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und soweit für die Durchführung des Vertrags erforderlich verarbeitet.
15. Urheber- und Nutzungsrechte
Von PVGM erstellte Schulungsunterlagen, Präsentationen, Checklisten, Formulare, Grafiken, Konzepte und sonstige Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches Nutzungsrecht für eigene interne betriebliche Zwecke. Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken oder Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung von PVGM.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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